FAQs – Fragen und Antworten
Hier finden Sie eine Übersicht, um Ihre eventuellen Fragen direkt zu beantworten.
Sollten Sie feststellen, dass Sie die falsche Größe erhalten haben, können Sie problemlos umtauschen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Ware original verpackt und noch nicht gewaschen ist. Nehmen Sie bitte unbedingt kurz mit uns Kontakt auf, damit der Umtausch problemlos vonstatten geht. Bitte geben sie keinesfalls Sendungen unfrei per Post auf, diese können hier nicht angenommen werden und kommen zu Ihnen zurück. Die Kosten fordert die Post dann von Ihnen ein. Sonderanfertigungen sind leider generell vom Umtausch ausgeschlossen.
Bevor Sie die Allergikerbezüge erstmalig in Gebrauch nehmen, sollten diese, nach Überprüfung der Größe, gewaschen werden.
Alle Textilien laufen bei der Wäsche ein. Hierbei spielt es keine Rolle ob die Ware speziell ausgerüstet wurde oder nicht. Der Unterschied liegt einzig in der Höhe des Einlaufens. Gerade bei Billigangeboten erhalten Sie lediglich vor der Wäsche das vielleicht richtige Maß. Nach der Wäsche sind diese Artikel meist wesentlich kleiner als auf der Verpackung angegeben. Das gilt für Bekleidung, aber auch für Bettwarenartikel. Wir lassen unsere Artikel extra größer und breiter produzieren, damit sie auch nach mehreren Wäschen dem auf der Verpackung angegebene Maß entsprechen. Für uns ein wichtiges Qualitätskriterium.
Da es sich um Zwischenbettbezüge handelt, gibt es diese nur in der Farbe weiß, da Ihre normale Bettwäsche darüber gezogen wird.
Aus Sicherheitsgründen ist der Zipper am Reißverschluß nicht vorhanden. Einerseits kann dieser Zipper während der Wäsche das Material beschädigen, andererseits gibt es eine EU Richtlinie, an die sich schon seit Jahren alle großen und bekannten Markenbettwäschefirmen halten.
Nein, unsere Allergikerbezüge sind luft- und wasserdampfdurchlässig. Milben, allergene Partikel und Hautschuppen werden zurückgehalten.
Nein, Sie als Versicherter haben die Wahl, welches Produkt Sie haben möchten.
Sie können gegen Aufpreis, auch eine noch höherwertigere Qualität erhalten.
Der §33 Sozialgesetzbuch (SGB) regelt das eindeutig in seiner neuesten Fassung zum 01.01.2021. Die Versicherten haben das Wahlrecht. Sie können alle Leistungserbringer in Anspruch nehmen, die Vertragspartner ihrer Krankenkasse sind. Ärzte dürfen weder Verordnungen bestimmten Leistungserbringern zuweisen, noch die Versicherten dahingehend beeinflussen, Verordnungen bei einem bestimmten Leistungserbringer einzulösen. Zusammengefasst: Wenn ein Arzt einen Artikel auf der Verordnung aufführt und es war nicht die Wahl des Versicherten, dann handelt der Arzt nicht gesetzeskonform.
Wir sind Vertragspartner aller großen Krankenkassen wie z. B. AOK, Barmer Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse, DAK, IKK, BKK und viele mehr.
Sollte Ihre Krankenkasse für Sie bestellen, rechnen wir direkt mit dieser ab. Sie erhalten portofrei die Ware und ggf. eine Rechnung über einen gesetzlichen Eigenanteil bzw. Zuzahlungsbetrag.